Schrumpeltomaten für alle?

08. Dezember 2015

Erneut werden eine Pflanzensorte und deren Saatgut vom Allgemeingut zum Privateigentum von Agrarkonzernen erklärt: Am Dienstag wird das Europäische Patentamt in München das Patent auf die so genannte Schrumpeltomate erteilen.

Bei der Schrumpeltomate handelt es sich um eine konventionell gezüchtete Tomate mit geringem Wassergehalt, die besser für die Verarbeitung zu Ketchup geeignet sein soll.

"Mit der Erteilung der Patentrechte auf Lebensmittel gefährdet das Europäische Patentamt die globale Ernährungssicherheit“, erklärt Maria Noichl, SPD-Europaabgeordnete und Agrarexpertin. „Mit der an Wassergehalt reduzierten Tomate hat das Europäische Patentamt einen verschrumpelten Präzedenzfall geschaffen, der ethisch, rechtlich und wirtschaftlich umstritten ist. Biopatente führen zwangsläufig zu Marktkonzentrationen im Saatgutbereich, die sich mit einer verantwortungsvollen Landwirtschaft nicht vereinbaren lassen. Es wird Zeit, dass die Europäische Kommission diesem Treiben ein Ende bereitet." Bereits Anfang des Jahres hatte das Patentamt krebsvorbeugenden Brokkoli zum Privateigentum eines Konzerns erklärt.

Ihre Parteikollegin Susanne Melior, Mitglied im Ausschuss für Lebensmittelsicherheit, fordert: "Die Europäische Kommission muss aktiv werden und endlich die Biopatentrichtlinie von 1998 klarer fassen. Sie muss Rechtssicherheit in der Frage schaffen, was patentierbar ist und was nicht. Konventionell gezüchtetes Saatgut darf nicht zum Kassenschlager einzelner Konzerne werden."

Bereits im Mai 2012 hatte das Europäische Parlament mit großer Mehrheit eine Resolution verabschiedet. In dieser Resolution spricht es sich gegen die Patentierbarkeit aller Erzeugnisse aus konventioneller Zucht und aller herkömmlichen Zuchtverfahren aus.

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