Mit ACTA werden keine Urheberrechte geschützt, sondern Bürgerrechte eingeschränkt!

01. März 2012

Der Fachausschuss des Europäischen Parlaments berät heute erstmals das umstrittene ACTA-Abkommen
Nachdem das ACTA-abkommen vor einigen Wochen von einigen Vertragsparteien unterzeichnet wurde, kam es in der gesamten EU zu groß angelegten Protesten gegen das umstrittene Abkommen. Heute lag das Dokument erstmals dem federführenden INTA-Ausschuss vor. Dieser beschloss, die Vorwürfe, ACTA schränke die Bürgerrechte ein, zunächst gerichtlich prüfen zu lassen. „Der Berichterstatter David Martin verdient bei seinem Vorhaben, eine Klage gegen ACTA vor dem Europäischen Gerichtshof einzureichen, unsere vollste Unterstützung“, begrüßt der Europaabgeordnete Ismail Ertug die Idee einer rechtlichen Klärung.

Die Verhandlungen für das internationale Abkommen gegen Produktpiraterie begannen bereits im Jahr 2006. Von Beginn an kritisierten verschiedene Verbände und das Europäische Parlament die Geheimhaltung der Verhandlungsergebnisse. Zwar wurden besonders bedenkliche Vorhaben – wie beispielsweise die Sperrung des Internetzugangs für Nutzer, die gegen urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen haben – aus der finalen Version gestrichen, das Dokument beinhaltet jedoch immer noch fragwürdige Punkte. „Da ‚geistiges Eigentum‘ nicht näher definiert wird, zielt ACTA nicht wie geplant nur auf kommerzielle Produktpiraterie ab, sondern könnte auch Privatnutzer treffen“, nennt Ismail Ertug ein Beispiel. „Die große Skepsis gegenüber ACTA auf politischer Ebene macht deutlich, dass 2,4 Millionen Unterschriften und Großdemonstrationen auch heute noch ihre Wirkung erzielen. Für Europas Bürger bedeutet dies, dass Demokratie auf europäischer Ebene längst keine ferne Zukunftsvision mehr ist sondern hier und jetzt gelebt wird“, bewertet der Sozialdemokrat den großen Einsatz der Bürger abschließend.

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