Kerstin Westphal: Europaweit mehr Zusammenarbeit für starken Verbraucherschutz

Kerstin Westphal, MdEP

21. März 2017

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat in seiner letzten Sitzung die Weichen für eine effizientere und länderübergreifende Zusammenarbeit von Verbraucherschutzbehörden gestellt. „Die Kooperation von Behörden und Verbraucherschutzorganisationen wird europaweit erleichtert. Rechtsverstöße können somit schneller geahndet werden“, so Kerstin Westphal.

„Vor allem bei Geschäften im Internet kommt es immer häufiger zu Betrügereien. Deren Verfolgung ist schwierig, weil wir VerbraucherInnen immer öfter auch im Ausland einkaufen, die Strafverfolgung von Betrügern aber oft an nationalen Grenzen endet“, so Westphal weiter.

Die im Jahr 2004 verabschiedete Verordnung, die die Kooperation der Behörden bei Verbraucherschutzverletzungen regelt, soll daher reformiert werden und setzt auf härtere Durchsetzung von Verbraucherschutzrechten. „BürgerInnen können somit im Vorfeld vor betrügerischen Maschen im E-Commerce geschützt werden.

Alle Verbraucherschutzorganisationen können jetzt europaweit mittels eines Alarmsystems frühzeitig vor Dieben warnen – auch im Internet“, berichtet Westphal.

Weitreichende Befugnisse für Behörden gegen Online-Betrüger

Zudem sollen die Befugnisse der Verbraucherschutzbehörden ausgeweitet und an das digitale Zeitalter angepasst werden. „Künftig können Behörden Geldbußen gegen Betrüger verhängen, wenn diese VerbraucherInnen vorsätzlich getäuscht haben. Deren Händlerwebsiten können jetzt endgültig gesperrt werden“, erklärt Westphal.

„Wir brauchen dringend diese Werkzeuge, die helfen, den europäischen Binnenmarkt gegen Internetbetrüger, Fakeshops und Cyberkriminalität zu schützen. Die heutige Abstimmung ist somit ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, freut sich Westphal.

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