Kerstin Westphal: EuGH-Urteil gegen 0180-Abzocke

Kerstin Westphal, MdEP

03. März 2017

"Abzocke mit 0180-Nummern wird ein wirksamer Riegel vorgeschoben", freut sich die fränkische Europaabgeordnete Kerstin Westphal (SPD). Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Donnerstag dürfen Unternehmen zukünftig keine überhöhten Gebühren mehr bei Servicenummern verlangen.

"So haben Bürgerinnen und Bürger Klarheit darüber, dass Kundendienstnummern nur zu den üblichen Grundtarifen berechnet werden dürfen", so Westphal. Das Landgericht Stuttgart hatte sich mit der Frage an den Europäischen Gerichtshof gewandt, ob eine Abrechnung erhöhter Gebühren gegen die Europäische Richtlinie über die Rechte der Verbraucher verstieße. Mit diesem Problem musste sich bereits der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament befassen, in dem Westphal Mitglied ist.

Guter Tag für den Verbraucherschutz

Die entsprechende Richtlinie hatte Westphal im Europäischen Parlament unterstützt und sieht die Arbeit durch das Urteil bestätigt: "Von Anfang an haben wir darauf gedrängt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht durch hohe Telefontarife abgeschreckt werden. Fragen zu Rechnungen oder zur Lieferung dürfen keine höheren Telefongebühren verursachen, wenn sich Kunden an den Verkäufer wenden wollen. Das haben wir durchgesetzt, die Rechtsprechung des EuGH zahlt sich nun für alle Kunden aus."

Die Verbraucherrechte-Richtlinie aus dem Jahr 2011 umfasst die Bereiche Haustürgeschäfte, Vertragsklauseln, Fernabsatz und Verbrauchsgüterkauf und vereinheitlichte die bis dahin unterschiedlichen Regelungen der EU-Mitgliedstaaten im Verbraucherrecht. „Das ist ein guter Tag für den Verbraucherschutz in Europa.“

Bericht des BR zum EuGH Urteil

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