Kerstin Westphal: Digitaler Binnenmarkt wächst weiter zusammen

Kerstin Westphal, MdEP

13. Februar 2017

Online-Abonnements für Filme, Sportereignisse, E-Bücher, Videospiele oder Musik können bald auch auf Reisen in der EU uneingeschränkt genutzt werden. Darauf haben sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission geeinigt.

„Nach dem Wegfall der Roaming-Gebühren innerhalb der EU ist dies eine weitere Maßnahme für grenzenlosen mobilen Datenverkehr. Handynutzer werden ihre bezahlten Inhalte bei Pay-TV Sendern oder Onlineanbietern auch auf Reisen in andere EU-Mitgliedsstaaten nutzen können“, freut sich die fränkische EU-Abgeordnete Kerstin Westphal. „Der Digitale Binnenmarkt kommt damit einen weiteren Schritt voran.“

Immer mehr Mobil-Anwender

Immer mehr Menschen nutzen ihre Mobilgeräte, um unterwegs Musik oder Filme zu streamen. Auch für Online-Videospiele gibt es Abonnements. Bisher werden aber diese bezahlten Inhalte, etwa von Netflix, Amazon, Spotify oder Sky, in anderen Ländern als dem Heimatland blockiert. Dieses „Geoblocking“ wird – zunächst nur für bezahlte Inhalte – aufgehoben.

Anbieter von Online-Diensten werden das Wohnsitzland des Abonnenten feststellen und sich dabei auf dessen Zahlungsangaben oder den bestehenden Vertrag über den Internetanschluss stützen. Dabei wird auch die IP-Adresse geprüft. Die neuen Vorschriften werden für alle Online-Anbieter mit Bezahl-Abonnements gelten. Andere Dienste, die ohne Bezahlung zur Verfügung gestellt werden (z. B. die Onlinedienste öffentlicher Fernseh- und Hörfunksender), können ihren Kunden die grenzüberschreitende Portabilität ebenfalls bieten. Nächste Schritte

Weitere Schritte zum digitalen Binnenmarkt

Der vereinbarte Wortlaut muss nun vom Rat der EU und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Sobald die Vorschriften erlassen worden sind, werden sie ab Anfang 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten gelten. Die Verordnung sieht für Anbieter und Rechteinhaber eine Übergangsfrist von 9 Monaten vor, damit sie sich auf die Anwendung der neuen Vorschriften einstellen können.

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