Keine Bausteine mehr auf dem Weg in den Urlaub

08. Juni 2015

Verbraucherschutzausschuss nimmt Verhandlungsergebnis zur Pauschalreisen an

"Reisen buchen ohne Internet ist heute nicht mehr vorstellbar. Daher war es höchste Zeit, die Pauschalreiserichtlinie aus dem Jahr 1990 an die jetzigen Realitäten anzupassen", erläutert Kerstin Westphal, unterfränkische SPD-Europaabgeordnete und Mitglied im Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss des Europäischen Parlaments das im Ausschuss angenommene Verhandlungsergebnis.

"Nach einem 14monatigen Verhandlungsmarathon zwischen Parlament, Rat und Kommission,haben wir jetzt eine neue Pauschalreiserichtlinie vorliegen, die deutliche Verbesserungen der Verbraucherrechte darstellt", erklärt Kerstin Westphal das Votum der Sozialdemokraten für die Annahme des Verhandlungsergebnisses.

Mehr Rechtssicherheit bei der Buchung von Baustein- und Pauschalreisen

Nunmehr sollen Verbraucherinnen und Verbraucher von klareren und einheitlicheren Rechten in ganz Europa profitieren. "Bislang waren so genannte Bausteinreisen nämlich nicht von der Richtlinie umfasst. Diese setzen die Verbraucher selber im Internet zusammen, was 1990 sicherlich noch nicht der Fall war, aber nun Gang und Gäbe ist", führt Kerstin Westphal aus. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten konnten hier viel zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher erkämpfen. Unter anderem sollen sie bei einer Insolvenz des Reisveranstalters besser geschützt werden. "Und die Beweislast für die Reisemängeln liegt nunmehr klar bei den Veranstaltern", unterstreicht Kerstin Westphal.

Wermutstropfen im Verhandlungsergebnis

"Allerdings mussten wir auch einen Wermutstropfen im Verhandlungsergebnis wahrnehmen: Die Definition einer Pauschalreise, die entscheidend dafür ist, ob eine Reise von der Richtlinie geregelt wird oder nicht, ist nicht ausreichend", entrüstet sich Kerstin Westphal trotz aller Verbesserungen. So fällt jetzt nicht jede gebuchte Reise darunter. So genannte Clickthrough-Buchungen, Reisen die aus einer Vielzahl von ein einzelnen Reiseleistungen online zusammensetzt werden, fallen nur darunter, wenn alle und nicht nur einzelne Verbraucherdaten kumulativ von einem zum anderen Anbieter übertragen werden. "Ich befürchte, dass wir hier ein legislatives Schlupfloch geschaffen haben. Mit einer Revision der Richtlinie in ein paar Jahren müssen wir das unbedingt ausbessern.", so Kerstin Westphal. Das Plenum wird voraussichtlich im Oktober die Abstimmung des Ausschusses bestätigen und das Verhandlungsergebnis annehmen.

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