Joachim Schuster: Atomenergie und fossiles Gas haben kein grünes Mäntelchen!

21. Januar 2022

Für die SPD Gruppe ist klar, dass der bisher vorliegende Entwurf zu dem ergänzenden delegierten Rechtsakt zur Aufnahme von fossilem Gas und Kernenergie in die EU-Taxonomie nicht tragbar ist.

Atomstrom als nachhaltig zu bezeichnen ist absurd und entspricht unseren EU-Umweltzielen in keiner Weise. Abgesehen davon, dass Kernkraftwerke teuer und risikoreich sind, gibt es weltweit noch keine zufriedenstellende Antwort auf die Endlagerfrage. Daher kann Energie aus Atomkraft weder als ‚nachhaltig‘ noch als geeignete ‚Übergangstechnologie‘ bezeichnet werden. Das werden wir in der Auseinandersetzung mit Kommission und Rat auch deutlich machen.

Unsere Zustimmung zur Einstufung von Gas als Übergangstechnologie in die Kategorie 'nachhaltig‘ wird davon abhängen, ob die Kriterien für den Übergang wirklich hinreichend definiert sind. Dies muss in dem endgültigen Vorschlag genau geprüft werden. Klar ist, dass in Deutschland ab 2045 - in der EU insgesamt ab 2050 - alle Gaskraftwerke vom Netz müssen, weil ansonsten Klimaneutralität nicht erreicht werden kann.

Die Kommission hat die Konsultation der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten zum Entwurf der EU-Taxonomie, der am 31. Dezember 2021 veröffentlicht wurde, bis zum 21. Januar 2022 verlängert. Erst nach der Auswertung der bis dahin vorliegenden Stellungnahmen ist mit dem endgültigen Vorschlag seitens der Kommission zu rechnen.

Wenn die Kommission den vorliegenden Entwurf nicht zurückzieht oder substantiell verändert, werden die SPD Europaabgeordneten diesen Vorschlag ablehnen.

Hintergrund zum Verfahren: "Wie bei dem ersten delegierten Rechtsakt auch haben Parlament und Rat, die der Kommission die Befugnis zum Erlass dieses delegierten Rechtsakts übertragen haben, vier Monate Zeit, den Rechtsakt zu prüfen und, falls sie es für notwendig erachten, Einwände zu erheben. Gemäß der Taxonomieverordnung können beide Organe eine Verlängerung der Frist um weitere zwei Monate beantragen. Der Rat hat das Recht, ihn mit verstärkter qualifizierter Mehrheit abzulehnen (d. h., mindestens 72 % der Mitgliedstaaten (mindestens 20 Mitgliedstaaten), die mindestens 65 % der Bevölkerung der EU vertreten, müssen Einwände gegen den delegierten Rechtsakt erheben), und das Europäische Parlament kann ihn mit einer Mehrheit (mindestens 353 MdEP) im Plenum ablehnen. Nach Ablauf dieser Frist und sofern weder das Europäische Parlament noch der Rat Einwände erhoben haben, tritt der (ergänzende) delegierte Rechtsakt in Kraft und gilt."

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