Ismail Ertug: Gesetzesvorschlag zur Wiederverwendung von Wasser

14. Februar 2019

Ein Drittel der Landfläche in der Europäischen Union leidet unter unzureichender Wasserversorgung. Die Folge: Wasserknappheit. Wasserknappheit betrifft in erster Linie Menschen, Tiere und Pflanzen - sie bringt aber auch wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe mit sich. Gerade in den südlichen EU-Ländern ist die Knappheit von Wasser deutlich spür- und sichtbar, deshalb wurde es höchste Zeit, dass sich das Europäische Parlament der Thematik annahm.

Das Europäische Parlament sieht besonders viel Potential in der Verwendung von wiederaufbereitetem Wasser in der Landwirtschaft, denn schließlich muss der Rückgang unserer Frischwasserressourcen irgendwie kompensiert werden. Diese Woche wurde in Straßburg zum ersten Mal über europaweite Mindestanforderungen zur Wiederverwendung von Wasser abgestimmt und ein Gesetzesvorschlag verabschiedet.

Die Wiederverwendung von Wasser wird in einigen Mitgliedsstaaten bereits praktiziert. Neu ist jedoch, dass es jetzt einheitliche Anforderungen zur Aufbereitung von Wasser geben soll. So müssen Betreiber von Aufbereitungsanlagen das aufbereitete Wasser zum Beispiel regelmäßig auf Bakterien kontrollieren. Darüber hinaus müssen die Betreiber zusammen mit allen beteiligten Akteuren einen Risikomanagementplan erstellen, der von den Umweltbehörden in den jeweiligen Mitgliedstaaten überwacht wird.

Tendenziös trockenere Sommer sind auch eine Folge des Klimawandels und deshalb ist es sinnvoll, nach Möglichkeiten zu suchen, wie man Wasser wiederverwerten kann. Natürlich bedarf es hier aber großer Sorgfalt. Verunreinigungen durch aufbereitetes Wasser sollten selbstverständlich tunlichst vermieden werden. Falls es dennoch zu Verunreinigungen kommen sollte, gilt das Verursacherprinzip: Die Verursacher werden für etwaige Schäden haftbar gemacht.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht beendet. Das so genannte Mitentscheidungsverfahren im Sinne des Artikels 294 AEUV sieht vor, das sich neben dem Europäischen Parlament auch der Rat (früher: Ministerrat) zu den Kommissionsvorschlägen positionieren muss. Der finale Text wird voraussichtlich erst in der kommenden Legislaturperiode verabschiedet.

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