Ismail Ertug: EU-Abgeordnete stimmen über neue Regeln für Neubauten und Sanierungen ab

Ismail Ertug, MdEP

20. April 2018

Bis 2050 soll europaweiter Gebäudebestand energieeffizient und elektromobilitätsfreundlich sein

Am Dienstag, den 17. April 2018, hat das Europäische Parlament in Straßburg über die Revision der Gebäuderichtlinie abgestimmt und diese gemeinsam mit dem Europäischen Rat final angenommen. Eine der zentralen Säulen der neuen Regeln stellt die Berücksichtigung von elektrischen Fahrzeugen dar. In jedem öffentlich zugänglichem Neubau mit mehr als zehn Parkplätzen muss sofort mindestens eine Ladesäule vorhanden sein.

Weiterhin muss für je alle weiteren fünf Parkplätze sichergestellt werden, dass die Infrastruktur für den möglichen Anschluss einer zusätzlichen Ladesäule an das Netz vorbereitet ist. Fällt bei einem bereits bestehenden, öffentlich zugänglichem Gebäude eine Sanierung ansteht, die konkret das Parkhaus oder die elektrische Infrastruktur betrifft, gelten die gleichen Regeln.

Bei privaten Neubauten mit mehr als zehn Parkplätzen muss nur sichergestellt sein, dass Leitungen vorhanden sind, die man für Ladesäulen nutzen könnte. Bei bestehenden Privathäusern greift diese Regel nur dann, wenn entweder der Parkbereich oder die Elektroinfrastruktur erheblich saniert werden.

In der Revision sind Regeln sowohl für Neubauten, als auch für Sanierungen bei bereits bestehenden Gebäuden enthalten. Hintergrund dieser Überarbeitung ist das am 30. November 2016 vorgelegte Legislativpaket mit dem Titel „Saubere Energie für alle Europäer“, welches einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele innerhalb der Europäischen Union liefern und zudem den gemeinsamen Energiebinnenmarkt vorantreiben soll.

Dieses Paket ist unabdingbar, da Gebäude 40% des gesamten Energieverbrauchs in der EU ausmachen und somit nicht nur gemeinsamen Energie- und Klimaziele 2030 und 2050 erschweren, sondern auch unnötige Kosten für Bürgerinnen und Bürger verursachen. Um die geplanten Ziele umsetzen zu können ist beispielsweise vorgesehen, dass alle neu errichteten Gebäude ab 2021 sogenannte „nearly zero-energy buildings (nZEB)“ sind, also Gebäude bei denen der Nettoenergiebedarf fast null ist.

Möglich gemacht werden soll dies unter anderem durch die Implementierung digitaler Systeme, die den Energieverbrauch vollautomatisiert kontinuierlich überwachen und situationsabhängig anpassen.

Die Richtlinie wird zum jetzigen Stand Ende Juli 2018 in Kraft treten. Eine Umsetzung ist das nationale Recht der jeweiligen Mitgliedsstaaten ist somit bis Anfang 2020 notwendig.

Teilen