Gesundheit von Tier und Mensch ist untrennbar

07. März 2016

Menschliche Gesundheit ist untrennbar mit der Gesundheit landwirtschaftlicher Nutztiere verbunden. Dieser Zusammenhang ist Grundlage einer neuen EU-Gesetzbebung zur Tiergesundheit, zum Schutz vor Seuchen und zur Antibiotikaabgabe. Einem entsprechenden Gesetz wird das Europaparlament am Dienstag voraussichtlich zustimmen.

"Schweinegrippe, Vogelgrippe und SARS - das sind alles Krankheiten, die nicht nur bei Tieren großes Leid hervorrufen, sondern auch für Menschen gefährlich oder sogar tödlich sein können", erklärt Maria Noichl, Agrarexpertin der SPD-Europaabgeordneten. "Umso wichtiger ist es, dass die neue Gesetzgebung diese Probleme angeht. Sie soll dabei helfen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und die Verbreitung von Seuchen zu verhindern. Tierseuchen tauchen immer häufiger auf. Ein Grund dafür ist beispielsweise der Klimawandel. Deshalb war es höchste Zeit, neue Regeln aufzustellen.“ Die neue Fassung ersetzt insgesamt 40 verschiedene Gesetzgebungen - die älteste aus dem Jahr 1964.

„Verantwortungsvolle Zucht und Haltung muss die Grundsätze des Tierschutzes respektieren. Alle Menschen, die professionell Tiere halten oder mit ihnen handeln, müssen sich nun registrieren lassen. Das ist ein großer Schritt nach vorne. Damit wird hoffentlich auch endlich der illegale Handel mit Tieren eigedämmt. Denn mit diesem Geschäft lassen sich noch immer schmutzige Millionen verdienen“, kommentiert Maria Noichl die Reform.

"Besonders wichtig ist mir, dass in dieser Reform auch der Kampf gegen Antibiotikaresistenzen mit neuer Kraft geführt wird. Die prophylaktische Antibiotikagabe in der Nutztierhaltung bei der Fleischproduktion ist ein absolutes Unding. Auch Tiermedizinerinnen und Tiermediziner müssen sich und allen, die Tiere halten, den Zusammenhang von Tierschutz, Tiergesundheit und menschlicher Gesundheit vor Augen führen", bemerkt Maria Noichl.

Ziel der überarbeiteten Gesetzgebung sind vereinfachte, transparente und klare Regeln, die genau und ausgewogen die Rollenverteilung und Verantwortlichkeiten zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedsländer, den EU-Institutionen, dem Agrarsektor und jenen, die Tiere halten, festlegt. Rund 161 Millionen Euro sollen 2016 in Programme zur Ausrottung von Tierseuchen und übertragbare Krankheiten fließen.

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