Gemeinsame Patentregelung für Europa

11. Dezember 2012

Europäisches Parlament beschließt neues EU-Patent

Nach langen und zähen Verhandlungen hat das Europäische Parlament heute die Verordnung für ein EU-weites Patent verabschiedet. Zwar gibt es weiterhin die Möglichkeit, nationale Patente anzumelden, die EU-weite Lösung verspricht jedoch deutlich einfacher zu sein.

"Dies ist ein enorm wichtiger Schritt für Innovation und Handel im Binnenmarkt", freut sich Ismail Ertug, SPD-Europaabgeordneter für die Oberpfalz und Niederbayern, über das Abstimmungsergebnis. "Während man sich bisher im Dschungel der nationalen Patentregelungen zurecht finden musste, schafft die Verordnung nun eine EU-weite Lösung mit deutlich weniger Verwaltungsaufwand", so Ertug zu der neuen Regelung.

"In der Bevölkerung hat die Verordnung für einige Missverständnisse gesorgt. Ich kann jedoch alle beruhigen, dass die Bestimmungen weder mit höheren Prozesskosten bei Patentstreitigkeiten noch mit einer Aushebelung des Auslegungsmonopols des EuGH für EU-Recht einher gehen", stellt Ismail Ertug einige Irrtümer zum EU-Patent richtig.

Der Europäische Patentgerichtshof musste außerhalb des EU-Rechts als zwischenstaatliche Institution geschaffen werden, da der EuGH das Auslegungsmonopol für EU-Recht hat. Für alle, das EU-Recht betreffenden Rechtsstreitigkeiten rund um die neue Patentverordnung wird der EuGH auch weiterhin die höchste Instanz bleiben.

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