Europäisches Parlament stärkt Fluggastrechte

06. Februar 2014

Ismail Ertug: „Europäische Airlines unter Zugzwang“

Schnelle und mühelose Entschädigung für Fluggäste bei Ausfällen und langen Verspätungen - dafür hat sich das Europäische Parlament am Mittwoch in Straßburg ausgesprochen. Im Gegensatz zur Kommission fordern die Abgeordneten bei der Überarbeitung der Fluggastrechte kürzere Fristen für Entschädigungsansprüche und eine klare Definition, wann Fluggäste Anspruch auf Entschädigungen haben. Auch die Beweislast soll künftig stärker bei den Airlines liegen und nicht bei den Passagieren.

Eine wichtige Errungenschaft der Parlamentarier ist die von jedem Mitgliedstaat einzurichtende Durchsetzungsstelle, die den Passagieren in Beschwerdefällen außergerichtlich helfen soll. Außerdem fordern die Abgeordneten feste Fristen für die Bearbeitung von Beschwerden. "Wir brauchen europaweite Regeln dafür, wie lange ein Passagier höchstens auf eine Antwort der Airlines im Beschwerdefall warten muss", begrüßt der SPD-Verkehrsexperte und Europaabgeordnete Ismail Ertug das Votum. Besonders wichtig sei laut Ismail Ertug die vom Europäischen Parlament geforderte Liste, in der definiert wird, welche Umstände als „höhere Gewalt“ angesehen werden: "Bislang war völlig unklar, was im europäischen Flugreiserecht als höhere Gewalt gilt. Künftig wird es einfacher sein zu entscheiden, ob die Fluggesellschaft bei Verspätungen oder Ausfällen haften muss oder nicht." Denn Airlines beriefen sich in der Vergangenheit zu oft auf höhere Gewalt, um keine Entschädigungen zahlen zu müssen. "Bei riskanten Wetterbedingungen, politischen Unruhen, Krieg oder einer plötzlichen Schließung des Luftraums, müssen sich Airlines natürlich auch weiterhin auf höhere Gewalt berufen können", versichert der Sozialdemokrat.

Nicht nur Entschädigungsregeln sollen verbraucherfreundlicher werden. Die Abgeordneten konnten sich auch für eine Lockerung der zulässigen Handgepäckmengen stark machen: "Passagiere müssen die Möglichkeit haben, ihre persönlichen Gegenstände und Duty-Free Artikel mit ins Flugzeug zu nehmen, egal mit welcher Fluggesellschaft sie reisen", so Ismail Ertug weiter.

Neu sei auch die Forderung, dass Passagiere künftig ein Anrecht auf ihren Rückflug haben, wenn sie den Hinflug nicht angetreten haben, erklärt der Verkehrsexperte: "Wenn der Hinflug bezahlt ist, darf es keine Rolle spielen, ob ich im Flieger sitze oder nicht. Wir müssen den zweifelhaften Geschäftspraktiken vieler Airlines hier Einhalt gebieten.“

Die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat über den Bericht werden allerdings voraussichtlich erst Ende 2014 beginnen.

Info: Die Schwellenwerte, ab denen den Passagieren Entschädigungen zustehen sind bei Flügen bis 3500km drei Stunden Verspätung (300 Euro), bei Flügen von 3500km bis 6000km fünf Stunden Verspätung (400 Euro) und bei Flügen über 6000km sieben Stunden Verspätung (600 Euro).

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