"EU-weite Ahndung von Verkehrssündern darf kein zahnloser Tiger bleiben"

11. Februar 2015

Sozialdemokraten begrüßen grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Verkehrsdelikten, fordern aber endlich harmonisierte Durchsetzung

Verkehrssünder können weiterhin mit Post aus dem EU-Ausland rechnen: Am Mittwoch hat das Europäische Parlament einem überarbeiteten Richtlinienvorschlag zugestimmt, der es weiterhin ermöglicht, Verkehrsdelikte grenzüberschreitend zu ahnden. Die bereits 2013 in Kraft getretene Richtlinie war vom Europäischen Gerichtshof aufgrund einer falschen Rechtsgrundlage im Mai 2014 annulliert worden und musste deshalb überarbeitet werden.

„Endlich sind die rechtlichen Unsicherheiten durch die überarbeitete Richtlinie ausgeräumt. Damit wird klargestellt, dass Verkehrsregeln in allen EU-Ländern zu respektieren sind", so Ismail Ertug, SPD-Europaabgeordneter und verkehrspolitischer Sprecher der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament.

Allerdings räumt Ismail Ertug ein: "Damit der EU-weite Austausch von Daten über Verkehrssünder kein zahnloser Tiger bleibt, müssen gleichzeitig auch die Verkehrsvorschriften wirklich grenzüberschreitend durchgesetzt werden. Nur so können wir die Sicherheit im Straßenverkehr in der gesamten EU weiter verbessern, um unser Ziel von Null Verkehrstoten und Null Schwerverletzten bis zum Jahr 2050 zu erreichen.“

Die Richtlinie erlaubt es den nationalen Straßenaufsichtsbehörden bei der grenzüberschreitenden Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße, wie etwa Geschwindigkeitsübertretungen oder der Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer, stärker miteinander zusammenzuarbeiten. Damit können nationale Behörden Verkehrssünder aus dem EU-Ausland auch in ihren Heimatländern ermitteln. Die nun vom Europäischen Parlament angenommene überarbeitete Richtlinie ist von den 25 Mitgliedsstaaten, in denen die bisherige Richtlinie gilt, bis zum 6. Mai 2015 umzusetzen. Die drei Länder Dänemark, Irland und Großbritannien, in denen die Richtlinie bislang nicht galt, bekommen für die Umsetzung eine zweijährige Übergangszeit bis 2017.

Die EU-Kommission ist nun am Zug, die Umsetzung dieser Richtlinie bis Ende 2016 auszuwerten. Wenn sie dann neue Gesetzesentwürfe vorlegt, sollte sie vor allem darauf achten, dass vorhandene Verkehrsvorschriften grenzübergreifend besser durchgesetzt werden. "Sonst heißt es am Ende nur: gut gedacht, schlecht gemacht“, gibt Ismail Ertug zu bedenken.

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