Entschädigung für den Fahrgast auch bei höherer Gewalt

26. September 2013

Europäischer Gerichtshof entscheidet über Preiserstattung bei Verspätungen im Bahnverkehr

Bahnunternehmen müssen ihren Fahrgästen künftig auch bei Verspätungen infolge eines Unwetters oder Streiks Preiserstattungen gewähren. Darüber hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof in einem Verfahren gegen die österreichische Bundesbahn entschieden. "Ein EuGH-Urteil in dieser Sache war dringend fällig und wird auch für Deutschland richtungweisend sein", sagt der SPD-Verkehrsexperte und Europaabgeordnete Ismail Ertug.

Denn auch in Deutschland ist die Frage nach Entschädigung für Verspätung aufgrund von Unwetter oder von Streik eine heikle Sache. Bisher zahlt die Bahn in Deutschland in solchen Fällen nur bei Zugausfall, nicht aber bei Verspätung. Die Entschädigungsregeln, die im Regelfall gelten, werden bei Streiks oder Unwetter außer Kraft gesetzt. Die Bahn beruft sich dabei auf höhere Gewalt.

Laut dem Urteil müssen die Verkehrsunternehmen von jetzt an stets eine Entschädigung bei langen Verspätungen zahlen: "Mehr als zwei Drittel aller verspäteten Züge in Deutschland haben mehr als fünf Minuten Verspätung", so Ismail Ertug: "Das ist ein Anteil der schon lange nicht mehr tragbar ist." Reisende würden dadurch immer noch zu häufig ihren Anschlusszug verpassen. Die Entscheidung des Gerichtshofs wirke laut dem Sozialdemokraten gleich dreifach positiv: "Das Urteil übt Druck auf die Bahn aus, ihre Verspätungstradition endlich aufzugeben und Tarifkonflikte schneller zu lösen; zudem stärkt es den Verbraucherschutz."

Ismail Ertug fordert jetzt schnelles Handeln: "Die Bahn muss zügig ihre Beförderungsbedingungen anpassen und die allgemeinen Entschädigungsregeln auch im Fall von höherer Gewalt zulassen, sonst droht ihr eine Klagewelle am Gerichtshof." Mindestens 25 Prozent des Fahrpreises erstattet die Bahn bisher ab einer Verspätung von einer Stunde, ab zwei Stunden hat der Fahrgast Anspruch auf 50 Prozent.

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