Digitale Fahrtenschreiber schützen Berufskraftfahrer

22. Mai 2013

Sozialdemokraten schonen Mittelständische vor bürokratischen Hürden

Europaparlament und Rat haben sich am Dienstagabend nach zähen Verhandlungen auf ein Ergebnis zur Fahrtenschreiberverordnung geeinigt. "Durch die neuen digitalen Fahrtenschreiber kann die Selbstkontrolle verbessert, Manipulation eingedämmt und Sozialdumping verhindert werden", sagt der SPD-Verkehrsexperte und Europaabgeordnete Ismail Ertug. "Das ist wichtig, um faire Wettbewerbsbedingungen im europäischen Warenverkehr zu schaffen und die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen."

Übermüdung am Steuer ist immer noch eine der Hauptursachen für das hohe Unfallrisiko auf Straßen und Autobahnen, sagt der Sozialdemokrat: "Wenn wir diesem Vorschlag jetzt nicht zustimmen, spielen wir mit der Sicherheit von Millionen Lkw-Fahrern und allen anderen Straßenverkehrsteilnehmern."

Die Ausnahmen sind der größte Knackpunkt der Verordnung, an denen sich Rat und Parlament bislang die Zähne ausbissen: "Zufrieden bin ich allerdings mit der Entscheidung, dass für Berufskraftfahrer der Einbau von digitalen Fahrtenschreibern weiterhin erst ab einer Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen verpflichtend sein wird", so Ismail Ertug.

Die Entfernungsgrenze für die Befreiung von der Fahrtenschreibepflicht soll zudem von 50 auf nun 100 Kilometer erweitert werden, um Handwerkern und Ersatzfahrern, deren Haupttätigkeit nicht im Fahren besteht, keine unverhältnismäßigen bürokratischen und finanziellen Kosten aufzubürden.

"Dies ist immerhin ein Schritt in die richtige Richtung", sagt Ismail Ertug. "Allerdings hätten wir mehr erreicht, wäre die CDU/CSU bei der Plenarabstimmung im Juli 2012 der Empfehlung des Verkehrsausschusses gefolgt und hätte sich mit uns SPD-Abgeordneten für eine Ausweitung auf 150 Kilometer eingesetzt." Die Überarbeitung der Fahrtenschreiberverordnung sei aber weiterhin dringend notwendig, um Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer effizienter durchzusetzen.

Parlament und Rat müssen der neuen Fahrtenschreiberverordnung noch formell in zweiter Lesung zustimmen. Die Einbaupflicht für Berufskraftfahrer würde dann ab 2015 gelten.

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