Berufskraftfahrer besser schützen!

15. Januar 2014

EU-Parlament verabschiedet neue Fahrtenschreiberverordnung

Rund 270.000 Verstöße gegen geltende Vorschriften im Straßengüterverkehr zählte das Bundesamt für Güterverkehr im Jahr 2012. Tendenz steigend. Das Europäische Parlament will diesen Trend, der sich auch in anderen Mitgliedstaaten abzeichnet, aufhalten und hat am Mittwoch eine Reform der Gesetzgebung zum Fahrtenschreiber und zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr verabschiedet.

„Wir brauchen dringend eine bessere Durchsetzung der Lenk- und Ruhezeiten und zwar europaweit“, begründet der SPD-Verkehrsexperte und Europaabgeordnete Ismail Ertug die Parlamentsentscheidung. Denn die meisten Verstöße auf Deutschlands Straßen gingen zurück auf zu lange Fahrzeiten ohne ausreichend Pausen oder manipulierte Fahrtenschreiber. „Das führt nicht nur zu Sozialdumping, sondern gefährdet auch massiv den Straßenverkehr“, erklärt Ismail Ertug weiter.

Bereits seit 2006 müssen innerhalb der EU digitale Fahrtenschreiber in neu zugelassene Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen eingebaut werden. Die aktuelle Überarbeitung dient in erster Linie dazu, die Funktionen der Tachographen auszuweiten und unter strengen Datenschutzauflagen die Fernkommunikation für Kontrollzwecke zu ermöglichen.

Kritisch bis zuletzt blieben die eng gefassten Ausnahmeregelungen von der Einbaupflicht. „Die Erhöhung der Entfernungsgrenze von 50 Kilometer auf 100 Kilometer ist immerhin ein Schritt in die richtige Richtung", sagt Ismail Ertug. Sie diene dazu, Handwerkern und Ersatzfahrern, deren Haupttätigkeit nicht das Fahren ist, keine unverhältnismäßigen bürokratischen und finanziellen Kosten aufzubürden. Überrascht zeigt sich Ertug vom Abstimmungsverhalten seiner CSU-Kollegen: „Wäre die CSU mit ihrer Ablehnung des Pakets durchgekommen, hätte sie den Handwerkern erheblich mehr Kosten und Bürokratie aufgebürdet. Die Entfernungsgrenze wäre dann bei 50 Kilometern geblieben.“

Laut Ismail Ertug wäre eine Ausweitung auf 150 Kilometer durchaus sinnvoll gewesen, „um vor allem den Umständen von Handwerkern in ländlichen Gebieten Rechnung zu tragen. In den Verhandlungen mit den nationalen Regierungen war das aber nicht durchsetzbar. Es wird sich in der Praxis zeigen, ob die neuen Vorschriften in diesem Punkt zur Verbesserung des Status Quos beitragen können.“

Die überarbeiteten Vorschriften treten nun nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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