Ausschuss bestätigt strengere Regeln für den Besitz von Waffen

Kerstin Westphal, MdEP

26. Januar 2017

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments hat in seiner letzten Sitzung einen vernünftigen Kompromiss für mehr Sicherheit gefunden: Er bestätigte die überarbeitete Richtlinie über den Erwerb und Besitz von Schusswaffen. Dabei wurden die Interessen aktiver Sportschützen, von Jägern oder Waffen-Sammlern genauso berücksichtigt, wie die Sicherheit der Bürger.

Die Richtlinie sieht unter anderem eine bessere Kennzeichnung von Schusswaffen und ihrer Bestandteile sowie eine Meldepflicht für deaktivierte Waffen vor. Zuvor war der Vorschlag nach zähen Verhandlungen auch im Europäischen Rat abgesegnet worden.

"Der jetzt erzielte Kompromiss ist nicht unbedingt ein Hauptgewinn, stellt aber eine klare Verbesserung der bisherigen Rechtslage dar. Wir schließen damit einige bestehende Sicherheitslücken und bekommen gleichzeitig einen besseren Überblick, wer welche Waffen besitzt", sagte Kerstin Westphal, Mitglied im IMCO.

Die im Ausschuss beschlossene Richtlinie umfasst nun auch bisher frei verkäufliche sogenannte Salutwaffen sowie akustische Waffen – also ehemals scharfe Waffen, die zum Abfeuern von Leerpatronen umgebaut wurden, aber teils einfach wieder zurückgebaut werden können. Die Regeln für den Kauf von gefährlichen halbautomatischen Schusswaffen wurden verschärft:

Verboten sind künftig halbautomatische Kurzwaffen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen, halbautomatische Langwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen, sowie Langwaffen, die sich leicht verbergen lassen. Dies ist auch eine Konsequenz der Terrorattentate von Paris, bei der solche Waffen verwendet wurden. Aktive Sportschützen sind vom Verbot des Erwerbs besonders gefährlicher Waffen ausgenommen, sofern diese für die Ausübung einer von einem offiziellen Sportschützenverband anerkannten Disziplin benötigt werden.

"Ich unterstütze den nun vorliegenden Text der Richtlinie, obwohl ich mir zum Beispiel eine klarere Definition von ,besonders gefährlichen Schusswaffen‘ gewünscht hätte. Insgesamt halte ich ihn für einen vernünftigen Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen von Jägern und Sportschützen einerseits, und dem Erfordernis von sowie dem Wunsch nach mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in Europa", so Kerstin Westphal.

Die Richtlinie wird nun dem Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung vorgelegt.

Ein Hintergrundpapier mit mehr Details zur im Ausschuss verabschiedeten Richtlinie finden Sie hier (derzeit noch in englischer Sprache).

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