Kerstin Westphal: Mehr Transparenz und verbesserten Verbraucherschutz beim Internethandel

Kerstin Westphal, MdEP

23. Januar 2019

Betreiberinnen und Betreiber von Verkaufs- und Vergleichsplattformen im Internet sollen dafür sorgen, dass ihre Kunden wissen, ob es sich um einen gewerblichen Händler oder einen Privatanbieter handelt. Außerdem werden Onlinehändlerinnen und -händler verpflichtet sicherzustellen, dass Verbraucherbewertungen auch authentisch sind.

Das haben die Mitglieder des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament haben in ihrer gestrigen Sitzung auf den Weg gebracht. Die EU-Richtlinie soll entsprechend geändert werden und so den Verbraucherschutz weiter verbessern.

„Bewertungen auf der Webseite eines Online-Händlers nutzen ja nur, wenn sie echt und authentisch sind. Bezahlte Bewertungen müssen als solche gekennzeichnet sein. Sonst werden die VerbraucherInnen hinters Licht geführt. Das wollen wir damit verhindern. Die neue Richtlinie sorgt für mehr Transparenz beim Kunden bzw. bei der Kundin“, stellt die EU-Abgeordnete Kerstin Westphal klar.

Die neuen Rahmenbedingungen werden außerdem gewährleisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in allen EU-Mitgliedstaaten das Recht auf individuelle Rechtsbehelfe, wie zum Beispiel Entschädigungs- und Kündigungsrechte haben, wenn sie von unlauteren Geschäftspraktiken, wie aggressiver oder irreführender Werbung, betroffen sind. Dieser Schutz ist derzeit in der EU sehr unterschiedlich.

Online-Händler: Privatanbieter oder Gewerbetreibender?

“Unlautere Geschäftspraktiken haben im Netz keinen Platz. Das Europäische Parlament macht an dieser Stelle den EU-Mitgliedstaaten deutlich, dass wir unlautere Geschäftspraktiken auch im digitalen Markt bekämpfen", so Westphal.

Dazu gehöre auch die identische Vermarktung von Produkten, die sich jedoch bisher in ihrer Zusammensetzung oder ihren Merkmalen je nach Exportland wesentlich voneinander unterscheiden können. „Wo Nutella draufsteht, muss auch Nutella drin sein, egal ob auf dem deutschen oder polnischen Markt. Dieser Grundsatz gilt auch für den Handel im Netz“, unterstreicht Westphals Fraktionskollegin und Vize-Präsidentin des Europäischen Parlaments Evelyn Gebhardt.

Durch die Richtlinie sollen vier bestehende EU-Richtlinien geändert werden, um Verbraucherrechte und ihre Umsetzbarkeit zu stärken. Das Plenum des Parlaments wird voraussichtlich im März über eine Einigung zwischen dem federführenden Ausschuss, Rat und Kommission abstimmen.

Teilen