Ismail Ertug: "Schnelle Hilfen aus dem EU-Haushalt"

01. April 2020

In Zeiten der Coronakrise braucht es ein arbeitsfähiges Europäisches Parlament. Deswegen gab es heute zum ersten Mal in der Geschichte des Parlaments eine Fernabstimmungsverfahren per E-Mail

Drei Abstimmungen standen dabei auf der Agenda: - Ermöglichung von Mitteln aus Europäischen Strukturfonds gegen die Coronakrise - Anpassung des EU-Solidaritätsfonds - Anpassung der Regeln für die Nutzung des Luftraums

Das Europäische Parlament will das Geld des EU-Strukturfonds in der Cornonakrise einsetzen und so den Weg freimachen für eine konkrete Unterstützung der Mitgliedsstaaten. Das Parlament will 8 Milliarden Euro aus nicht in Anspruch genommenen Mittel der EU-Strukturfonds freisetzen. Die Gelder müssen nicht, wie sonst, an den EU-Haushalt zurückfließen, sondern können stattdessen für den Kampf gegen die Coronakrise ausgegeben werden. Durch Ko-Finanzierung aus dem EU-Haushalt können so insgesamt 37 Mrd. Euro an Investitionen zur Unterstützung der Liquidität von KMU und des Gesundheitssektor freigesetzt werden. Ismail Ertug, SPD-Europaabgeordneter für die Oberpfalz und Niederbayern erklärt: „Durch diese direkt verfügbaren finanziellen Hilfen können die Mitgliedsstaaten ihre kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen. Die EU hilft dabei auch bei der Ausstattung von Krankenhäusern. Es geht jetzt um konkrete und unbürokratische Hilfen für die Mitgliedsländer.“

Die Anpassung der Definitionen beim EU-Solidaritätsfonds soll dafür sorgen, dass die vorhandenen Gelder auch in der Coronakrise genutzt werden können. Eine Gesundheitskrise soll künftig unter die Definition der Naturkatastrophen fallen, damit die Hilfsgelder des Fonds gegen die Auswirkungen von Corona eingesetzt werden können: „Damit sollen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Coronakrise besonders betroffen sind, rund 800 Millionen Euro aus dem Solidaritätsfonds anfordern können. Diese Anträge müssen schnell und unbürokratisch wie möglich geprüft werden, hierfür muss die EU-Kommission sorgen“ so Ertug.

Eine weitere Abstimmung betrifft die Fluggesellschaften. Diese müssen in der EU in der Regel 80 Prozent ihrer Flugslots bedienen, um diesen im darauffolgenden Jahr zu behalten. In Zeiten der Coronakrise ist diese Regelung jedoch kontraproduktiv, da sie die jeweiligen Fluggesellschaften zu Leerflüge motivieren kann: „Wir wollen Geisterflügen ein Ende setzen. Rückwirkend ab März bis zum Ende des Sommerflugplans am 24. Oktober soll dieses Prinzip vorübergehend ausgesetzt werden. Ein positives Zeichen – auch für den Klimaschutz.“

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